Der EU AI Act betrifft nicht nur Anbieter großer KI-Systeme. Auch Unternehmen, die KI-Systeme im Arbeitsalltag einsetzen, sollten klären, wer KI nutzt, wofür sie genutzt wird und welche Kompetenzen, Regeln und Dokumentation dafür erforderlich sind.
Viele Betriebe nutzen bereits KI – zum Beispiel für Texte, Übersetzungen, Recherche, Auswertungen, Kundenkommunikation, interne Wissensarbeit, Softwareunterstützung oder Prozessautomatisierung. Gerade deshalb ist wichtig, KI-Nutzung nicht dem Zufall zu überlassen.
Artikel 4: Die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy)
Artikel 4 des EU AI Act verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz. Dabei zählen unter anderem technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und die betroffenen Personen oder Personengruppen.
Für Unternehmen bedeutet das: Es reicht nicht, KI-Tools einfach freizugeben und auf den gesunden Menschenverstand zu vertrauen. Sinnvoll ist ein strukturierter Einstieg mit Schulung, Nutzungsregeln, Verantwortlichkeiten und dokumentierbaren Maßnahmen.
- Artikel 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025.
- Unternehmen sollten KI-Kompetenz für Mitarbeitende und weitere beteiligte Personen strukturiert aufbauen.
- Die Maßnahmen sollten zur Rolle, zum Vorwissen und zum konkreten KI-Einsatz passen.
- Sinnvoll sind KI-Schulungen, klare KI-Richtlinien und dokumentierbare Governance-Bausteine.
- Relevante Risiken sind unklare Nutzung, fehlende Regeln, ungeeignete Daten, Datenschutzfragen und fehlende Verantwortlichkeiten.