Interaktion erkennbar machen
Bei bestimmten direkt interagierenden KI-Systemen muss deutlich werden, dass eine Person mit KI kommuniziert – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
EU AI Act · Artikel 50 · seit 2. August 2026 anwendbar
Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung können besondere Informations- oder Kennzeichnungspflichten auslösen. Entscheidend ist nicht nur, welche KI eingesetzt wird, sondern auch, ob Ihr Unternehmen rechtlich als Anbieter oder Betreiber handelt.
Einordnung
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte oder manipulierte Inhalte. Menschen sollen erkennen können, wann sie unmittelbar mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte künstlich erzeugt beziehungsweise verändert wurden.
Bei bestimmten direkt interagierenden KI-Systemen muss deutlich werden, dass eine Person mit KI kommuniziert – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen bestimmte Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen und ihre Erkennbarkeit unterstützen.
Betreiber müssen insbesondere bei Deepfakes, bestimmten KI-Texten sowie Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren.
Rollen richtig bestimmen
Im Unternehmensalltag wird oft pauschal von „Hersteller“ und „Nutzer“ gesprochen. Der AI Act verwendet jedoch differenzierte Rollen. Eine falsche Rollenzuordnung kann zu einer falschen Pflichtenbewertung führen.
Ein Unternehmen entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder nimmt es in Betrieb.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen bietet einen eigenen KI-Chatbot als Produkt oder Dienstleistung unter eigener Marke an.
Ein Unternehmen setzt ein KI-System in eigener Verantwortung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein. Die rein persönliche, nichtberufliche Nutzung ist davon abzugrenzen.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen nutzt einen externen KI-Dienst für Kundenkommunikation, Personalprozesse oder Content-Erstellung.
Diese Rolle betrifft Unternehmen, die ein General-Purpose-AI-Modell auf dem EU-Markt bereitstellen. Dafür gelten eigene Pflichten aus Kapitel V – zusätzlich oder neben systembezogenen Anforderungen.
Praxisbeispiel: Der Anbieter eines Basismodells, das von vielen anderen Anwendungen integriert werden kann.
Für Unternehmen in Betreiber-/Deployer-Rolle: Wenn Sie konkrete KI-Deployments, Rollen, Aufsicht, Monitoring und Nachweise selbst strukturiert bearbeiten möchten, finden Sie dafür das AI-Act Betreiber Praxis-Kit.
Artikel 50 im Überblick
Die folgende Übersicht dient als erste Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Systems und Nutzungskontexts.
| Fall | Primär verpflichtete Rolle | Kernanforderung | Praktische Prüffrage |
|---|---|---|---|
| Direkte Interaktion mit einem KI-System | Anbieter | Betroffene Personen müssen grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren – außer dies ist für eine angemessen informierte und aufmerksame Person offensichtlich. | Ist beim ersten Kontakt eindeutig erkennbar, dass ein Chatbot, Voicebot oder virtueller Assistent eingesetzt wird? |
| KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio-, Video- oder Textausgaben | Anbieter | Ausgaben bestimmter generativer KI-Systeme müssen in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sein. | Unterstützt das eingesetzte System robuste, interoperable und nach dem Stand der Technik geeignete Markierungen oder Herkunftsinformationen? |
| Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung | Betreiber | Betroffene natürliche Personen müssen über den Betrieb des Systems informiert werden. Datenschutzrechtliche Anforderungen gelten zusätzlich. | Werden Personen analysiert oder kategorisiert, und erhalten sie rechtzeitig einen klaren Hinweis? |
| Deepfake-Inhalte | Betreiber | Es muss offengelegt werden, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gelten angepasste Offenlegungsanforderungen. | Kann ein Inhalt reale Personen, Gegenstände, Orte, Ereignisse oder Situationen fälschlich echt erscheinen lassen? |
| KI-generierter oder manipulierter Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | Betreiber | Die künstliche Erzeugung oder Manipulation ist grundsätzlich offenzulegen. Eine Ausnahme kann bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle und klarer redaktioneller Verantwortung greifen. | Wird der Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse zu informieren? |
| Zeitpunkt und Form des Hinweises | Je nach Pflicht | Die Information muss klar, unterscheidbar und spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition erfolgen; Barrierefreiheitsanforderungen sind zu berücksichtigen. | Ist der Hinweis sichtbar, verständlich, rechtzeitig und für die betroffene Zielgruppe zugänglich? |
Praktische Umsetzung
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Die Transparenzpflichten stehen selten isoliert. In der Praxis müssen Unternehmen häufig gleichzeitig KI-Nutzungen erfassen, interne Regeln festlegen, Betreiberaufgaben dokumentieren und Mitarbeitende befähigen. Dafür stehen zwei klar getrennte Wege zur Verfügung.
Für Unternehmen, die intern über die notwendigen Verantwortlichen und Fachstellen verfügen und mit bearbeitbaren Vorlagen, Cockpits und Prüflogik selbst arbeiten möchten.
Für Unternehmen, die nicht nur Vorlagen benötigen, sondern einen abgegrenzten Bereich gemeinsam strukturieren, Verantwortlichkeiten klären oder KI-Kompetenz dokumentierbar aufbauen möchten.
Wichtig: Die Praxis-Kits sind digitale Standardprodukte zur eigenständigen Bearbeitung. Begleitete Leistungen werden separat vereinbart. Beide Wege ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung oder behördliche Einzelfallentscheidung.
Vom Wissen zur Umsetzung
Kennzeichnungsvorgaben allein reichen nicht. Beschäftigte müssen erkennen können, welche KI-Systeme genutzt werden, welche Rolle das Unternehmen einnimmt, wann eine Offenlegung erforderlich ist und wer bei Zweifeln entscheidet. Genau hier besteht die Verbindung zu Artikel 4 des EU AI Acts.
Das Article-4-Compliance-Enablement von SP Services ist kein isoliertes Standardtraining. Für einen definierten Geltungsbereich werden KI-Systeme, Use Cases, Rollen, Kompetenzbedarf, Maßnahmen und Nachweise strukturiert zusammengeführt. Ziel ist eine gemeinsam erstellte Artikel-4-Umsetzungs- und Nachweisdokumentation zur KI-Kompetenz.
Abgrenzung
Passende Vertiefung
Offizielle Referenzen
Für die weitere Prüfung sollten stets die aktuellen Originalquellen herangezogen werden.
Häufige Fragen
Nein. Einzelne Pflichten richten sich auch an Unternehmen, die KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzen. Entscheidend sind die konkrete Rolle und der jeweilige Anwendungsfall, nicht allein die Unternehmensgröße.
Bei direkter Interaktion ist grundsätzlich zu informieren, dass es sich um ein KI-System handelt. Eine gesonderte Information kann entbehrlich sein, wenn dies für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person aufgrund der Umstände und des Nutzungskontexts offensichtlich ist. Eine dokumentierte Bewertung ist dennoch sinnvoll.
Nein. Die Betreiberpflicht für Texte bezieht sich insbesondere auf künstlich erzeugte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Außerdem sieht der AI Act eine Ausnahme bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle und benannter redaktioneller Verantwortung vor.
Die von der EU bereitgestellten Icons sind optional. Die zugrunde liegende Transparenzpflicht kann dennoch verbindlich sein. Auch die Verwendung eines Icons allein belegt nicht automatisch die vollständige Einhaltung von Artikel 50.
Regelmäßig nicht als pauschale Lösung. Artikel 50 verlangt je nach Fall eine klare und unterscheidbare Information spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition. Der Hinweis muss deshalb am konkreten Kontakt- oder Inhaltskontext ausgerichtet werden.
Weil Beschäftigte Transparenzpflichten nur dann zuverlässig umsetzen können, wenn sie KI-Systeme, Inhaltstypen, Rollen, Grenzen und interne Eskalationswege verstehen. Das erforderliche Kompetenzniveau hängt vom konkreten Nutzungskontext und den betroffenen Personengruppen ab.